Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6454
BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70 (https://dejure.org/1971,6454)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1971 - VI ZB 22/70 (https://dejure.org/1971,6454)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1971 - VI ZB 22/70 (https://dejure.org/1971,6454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,6454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelschrift - Anwaltspflicht - Kontrolle - Parteirolle - Inhalt

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70
    Zu Unrecht berufen sich die Beklagten auf die in BGHZ 43, 148 veröffentlichte Entscheidung.
  • BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69

    Irrtümliche Parteibezeichnung in der Berufungsschrift - Verfristung des

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70
    Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (Senatsbeschluß vom 28. Januar 1970 - VI ZB 21/69 - VersR 1970, 421 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
  • BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73

    Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung -

    Hierzu gehört nicht nur die Kontrolle der zutreffenden Bezeichnung des angefochtenen Urteils sowie der zutreffenden Angabe der Parteien und ihrer Rolle im Rechtsmittelverfahren (§ 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH VersR 1971, 469), sondern auch die Kontrolle der Bezeichnung des richtigen Adressaten, d.h. des für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Gerichts.
  • BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73

    Berufungsfrist - Rechtsmittel - Unabwendbarer Zufall - Berufungschrift -

    Zumindest ist er hierbei zu genauer Nachprüfung verpflichtet (vgl. insbesondere BGH Beschluß vom 2. Februar 1971 - VI ZB 22/70 - (VersR 1971, 469)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht