Rechtsprechung
BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,6454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsmittelschrift - Anwaltspflicht - Kontrolle - Parteirolle - Inhalt
Papierfundstellen
- VersR 1971, 469
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70
Zu Unrecht berufen sich die Beklagten auf die in BGHZ 43, 148 veröffentlichte Entscheidung. - BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Irrtümliche Parteibezeichnung in der Berufungsschrift - Verfristung des …
Auszug aus BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70
Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (Senatsbeschluß vom 28. Januar 1970 - VI ZB 21/69 - VersR 1970, 421 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
- BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73
Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …
Hierzu gehört nicht nur die Kontrolle der zutreffenden Bezeichnung des angefochtenen Urteils sowie der zutreffenden Angabe der Parteien und ihrer Rolle im Rechtsmittelverfahren (§ 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH VersR 1971, 469), sondern auch die Kontrolle der Bezeichnung des richtigen Adressaten, d.h. des für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Gerichts. - BGH, 16.01.1974 - IV ZB 47/73
Berufungsfrist - Rechtsmittel - Unabwendbarer Zufall - Berufungschrift - …
Zumindest ist er hierbei zu genauer Nachprüfung verpflichtet (vgl. insbesondere BGH Beschluß vom 2. Februar 1971 - VI ZB 22/70 - (VersR 1971, 469)).